Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 94/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4364
BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 94/88 (https://dejure.org/1988,4364)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1988 - IVb ZB 94/88 (https://dejure.org/1988,4364)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 (https://dejure.org/1988,4364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 205/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 94/88
    Zu Unrecht beruft sie sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Februar 1988 (IVb ZB 205/87 - FamRZ 1988, 495).
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 121/84

    Streitwert bei Auskunftsansprüchen - Abwägung zwischen Auskunftsinteresse und

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 94/88
    Für die Bewertung des Abwehrinteresses verbleibt deshalb - von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Geheimhaltungsinteresses abgesehen - die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 3/87

    Maßgebliche Kriterien bei der Auslegung einer Beschwerdeschrift - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 13.07.1988 - IVb ZB 94/88
    Für die Bewertung des Abwehrinteresses verbleibt deshalb - von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Geheimhaltungsinteresses abgesehen - die Vermeidung des Aufwandes an Zeit und Arbeit, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 - FamRZ 1986, 796, 797 und vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 3, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1990 - II ZR 89/90

    Streitwert bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

    Vielmehr kommt es für die Bewertung des Abwehrinteresses der Beklagten, die das Gericht gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmen hat, in der Regel - von dem hier nicht vorliegenden Fall eines berechtigen Geheimhaltungsinteresses der Beklagten abgesehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87, EzFamR ZPO § 3 Nr. 2; Beschl. v. 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88, FamRZ 1988, 1152) - auf den Aufwand an Zeit und Arbeit an, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (vgl. BGH, Urt. v. 19. Oktober 1988 - IVb ZR 27/88, FamRZ 1989, 157; Beschl. v. 22. Februar 1989 aaO.).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Insoweit ist das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß sich der Beschwerdewert für einen auf Auskunft in Anspruch genommenen Beklagten nach seinem Interesse bemißt, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 - FamRZ 1988, 1152 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.11.2002 - 4 UF 153/02

    Auskunftsklage zu Einkünften

    Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt es deshalb in der Regel - von dem besonderen Gesichtspunkt eines Geheimhaltungsinteresses des Auskunftspflichtigen abgesehen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten an, der mit der sorgfältigen Erteilung der geschuldeten Auskunft verbunden ist (st. Rspr., vgl. BGH FamRZ 1988, 1152; FamRZ 1989, 157; FamRZ 1989, 731; FamRZ 1991, 791; FamRZ 1993, 45, 46; FamRZ 1995, 349, 350 [GrS]; FamRZ 1996, 1543).

    Es steht daher auch nicht im Einklang mit dem Grundsatz, daß das Interesse des Auskunftspflichtigen, die von der Auskunft abhängige Leistung nicht erbringen zu müssen, bei der Wertbemessung in der Auskunftsstufe außer Betracht zu bleiben hat, weil es durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung, die für den Grund des Hauptanspruchs keine Rechtskraft schafft, nicht berührt wird (vgl. BGH FamRZ 1988, 1152; FamRZ 1989, 157; FamRZ 1995, 349, 350; FamRZ 1996, 1543, 1544).

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89

    Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats (vgl. etwa Beschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 - FamRZ 1988, 1152 m.w.N.), richtet sich bei einem Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung zur Auskunft der Beschwerdewert nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
  • OLG Frankfurt, 18.09.1991 - 23 U 101/91

    Vollstreckbarkeit eines Teilurteils gegen Sicherheitsleistung; Abwendung der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.09.1989 - IVb ZB 82/89

    Festsetzung der Berufungssumme in einem Rechtsstreit wegen Erteilung einer

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. März 1985 - IVb ZB 121/84 FamRZ 1986, 796, 797; vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 3/87 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 3; vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 - FamRZ 1988, 1152 ; jeweils m.w.N.) hat es dargelegt, daß sich der Beschwerdewert bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Partei nach deren Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
  • BGH, 28.02.1991 - III ZB 2/91

    Bewertung des Interesses an einer Nichterteilung der Auskunft - Einblick in die

    Danach bemißt sich der Streitwert für das Rechtsmittel der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht abgeben zu müssen, wobei im wesentlichen darauf abzustellen ist, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Auskunft erfordert; auch ein besonderes Geheimhaltungsinteresse ist zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 86/85 - FamRZ 1987, 468, 469; BGH Beschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 - FamRZ 1988, 1152; BGH Beschlüsse vom 8. Februar 1989 und 22. Februar 1989, jew. aaO).
  • BGH, 23.01.1991 - XII ZB 123/90

    Anspruch auf Erhöhung der Unterhaltsrente eines minderjährigen, bei seiner

    Von diesen Grundsätzen ist das Oberlandesgericht zwar ausgegangen, wie sich daraus ergibt, daß es in seinem Beschluß vom 8. August 1990 den in FamRZ 1988, 1152 abgedruckten Senatsbeschluß vom 13. Juli 1988 (IVb ZB 94/88) zitiert hat.
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 182/88

    Pflicht zur Erteilung von Auskünften über Einkommensverhältnisse zur Berechnung

    Wie der Beklagte nicht verkennt, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluß vom 13. Juli 1988 - IVb ZB 94/88 - FamRZ 1988, 1152 m.w.N.) bei einem Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung zur Auskunft der Beschwerdewert nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht